Der Jahresmitgliedsbeitrag bemisst sich auf Grund der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 28.06.2003, 07.06.2007, 09.05.2013 und 21.06.2018 wie folgt:
Tätigkeit/ Funktion | Jahresmitgliedsbeitrag |
Ordinarien (m/w/d), Chefärzte (m/w/d), niedergelassene Ärzte (m/w/d), leitende Ärzte (m/w/d) | € 875,00 |
Oberärzte (m/w/d), Sonstige Fachärzte (m/w/d) | € 200,00 |
Der entsprechende Jahresmitgliedsbeitrag wird zum 31.03. eines Jahres zur Zahlung fällig. Er wird bei Fälligkeit gemäß beigefügter Einzugsermächtigung zu Lasten des Kontos des Unterzeichners durch den Schatzmeister des BVDST eingezogen. Bei Eintritt in den BVDST nach dem 31.03. des laufenden Jahres wird der Jahresbeitrag zum Ende des Monats zur Zahlung fällig, in dem die Mitgliedschaft durch die Geschäftsstelle schriftlich bestätigt wurde.
Bei Eintritt nach dem 30.06. des laufenden Jahres ist für dieses Kalenderjahr nur die Hälfte des anfallenden Jahresmitgliedsbeitrages zu zahlen.
Auf Grund Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.06.2004 wird der Jahresmitgliedsbeitrag eines Mitgliedes bei entsprechender Anzeige des Renten- bzw. Pensionseintritts gegenüber der Geschäftsstelle für Rentner bzw. Pensionäre auf 50 € reduziert. Sollte die Anzeige erst nach dem 31.03. des laufenden Jahres erfolgen, wird die Beitragsreduzierung erst zum Folgejahr wirksam.