Start > Service & Aktuelles > Aktuelles > Grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld für Vertragsarztpraxen?
07. Mai 2020

Grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld für Vertragsarztpraxen?

Nach einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit erhalten vertragsärztliche Praxen grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld. Grund seien die im März durch den Bundestag beschlossenen Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten.

https://www.kbv.de/html/1150_45880.php

Jetzt Mitglied werden

Jedes neue Mitglied stärkt unseren Verband und verleiht
unserer berufspolitischen Tätigkeit
mehr Gewicht, Stimme und Gehör. Beitreten

Mitglieder-Login