Versicherungsservice

Der BVDST hat Versicherungsverträge mit großen Versicherern ausgehandelt, um Ihnen für Ihre ärztliche Tätigkeit eine möglichst effektive kostengünstige Absicherung anbieten zu können. Für den Verband sind damit keine finanziellen Vorteile verbunden.

Gruppen-Ruhestands-Versicherung

Spezielle Berufshaftpflicht-Versicherung für Mitglieder des BVDST, die als Ärzte im Ruhestand gelegentlich ambulante Tätigkeiten ausüben:

  • Gutachtertätigkeit
  • Vertretung eines vorügergehend verhinderten Kollegen
  • Ärztlicher Freundschaftsdienst im Bekanntenkreis
  • Ärztlicher Sonntags- und Notfalldienst
  • Behandlung in Notfällen
  • Ärztlicher Notdienst und Notarzttätigkeit bis zu 5 Tagen/Monat

Die gesamte ärztliche Tätigkeit darf den Zeitraum von 22 Tagen im Jahr nicht überschreiten; mitversichert ist die Nachhaftungs-Versicherung aus Schadensereignissen, die Folge der früheren Berufstätigkeit sind.

Berufshaftpflicht-Versicherung

Neben den beiden obligatorischen Verträgen werden eine Reihe von Versicherungsleistungen zur Verfügung gestellt, deren Prämien vom BVDST-Mitglied selbst aufgewendet werden.

Dem Rahmenvertrag zur Abdeckung der Haftungsrisiken aus der Berufstätigkeit können Mitglieder zu sehr günstigen, vom BVDST ausgehandelten Konditionen beitreten. Für Gemeinschaftspraxen und bei Erstniederlassungen werden Nachlässe gewährt – bei Erstniederlassungen für die ersten beiden Versicherungsjahre.

Elektronik-Versicherung

In der Strahlentherapie nimmt die Absicherung der medizinischen Großanlagen eine Schlüsselposition bei der Existenzsicherung ein: Ein Versagen der Elektronik kann einen beträchtlichen Sach- und Vermögensschaden generieren. Die Elektronik-Versicherung bietet einen Allgefahrenschutz, von dem nur innere Betriebsschäden aufgrund von natürlichem Verschleiß und von Vorsatz ausgeschlossen sind.

BVDST-Mitglieder erhalten günstige Konditionen für die Möglichkeit, die gesamte Technik nach dem Pauschalsystem zu versichern. Prämienfrei mitversichert sind weitere Positionen, z. B. die sonstige Praxiseinrichtung (bis zu 100.000 Euro) sowie Daten von auswechselbaren Datenträgern (bis zu 50.000 Euro).

Regress-Versicherung

Versichert sind Rückforderungsbeträge der Kassenärztlichen Vereinigung und Abwehrkosten wegen unwissentlich verursachter Unwirtschaftlichkeit/Überschreitung bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, der Veranlassung von Sach-, Labor- und Röntgenleistungen oder der Auftragsüberweisung zur Diagnostik und Therapie.

Rechtsschutz-Kombi

Ergänzend zur Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung haben Mitglieder die Möglichkeit, eine Kombi-Deckung für Berufs-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz-Risiken abzuschließen, die im Gruppenvertrag nicht enthalten sind. Hierbei handelt es sich um Sonderkonditionen bei einer unbegrenzten Deckungssumme sowohl für niedergelassene als auch für angestellte Verbandsmitglieder. Highlights sind zum Beispiel:

  • Absicherung des Berufs-Vertrags-Rechtsschutzes ab gerichtlicher Geltendmachung
  • Absicherung aller Praxisräume
  • "Niederlassungsklausel", d.h. Mitversicherung von Streitigkeiten aufgrund von Rechtsgeschäften, die eine Niederlassung innerhalb der nächsten zwei Jahre vorbereiten
  • Absicherung des Sozial-Rechtsschutzes bei niedergelassenen Ärzten bereits im Widerspruchsverfahren
  • Absicherung des Wettbewerbs-Rechtsschutzes bei niedergelassenen Ärzten (aktiv und passiv)

Rechtsschutz besteht auch im privaten Bereich für Ehepartner und Kinder.

Spezieller Versicherungsschutz zur Elektronik-Versicherung für die Strahlentherapeuten

Der technische Fortschritt erschließt immer neue Einsatzbereiche in Diagnostik und Therapie. Verbandsmitglieder haben daher die Möglichkeit den Sonderkonditionen zur Elektronik-Versicherung beizutreten.

Dieses exklusiv für Verbandsmitglieder - unter Vermittlung der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH - bei der Basler Versicherung seit Jahren bestehende Versicherungspaket erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Elektronik-Sach-Versicherung
  • Daten-Software-Versicherung
  • Elektronik-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

In der Elektronik-Sach-Versicherung gilt sowohl die gesamte technische Praxisausstattung als auch der Praxisinhalt (bis 100.000 €) als versichert.

Die pauschale Geräte-Versicherung für Verbandsmitglieder bietet Ihnen einen umfassenden Deckungsschutz im Rahmen einer Allgefahrendeckung und zeichnet sich zudem durch einen günstigen Beitrag aus. Insbesondere der Ertragsausfall infolge eines versicherten Sachschadens kann abgesichert werden. Der Elektronik-Unterbrechungsschaden wird auch dann ersetzt, wenn die Unterbrechung durch einen Sachschaden am Gebäude eingetreten ist.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre.

Kostenlose Beratung

Die wichtigsten Informationen zu allen genannten Versicherungen sind in der Broschüre Versicherungsservice und Rechtsschutz für BVDST-Mitglieder zusammengefasst. Einen kostenlosen Beratungsservice bietet Ihnen die Geschäftsstelle des BVDST oder die

Funk Hospital Versicherungsmakler GmbH
Funk Ärzte Service
Postfach 30 17 60
20306 Hamburg
Tel.: +49 40 35 91 4-0
Fax: +49 40 35 91 4-494
s.stock(at)funk-gruppe.de
www.funk-gruppe.com

Unter dieser Adresse steht Verbandsmitgliedern auch ein Ansprechpartner für unabhängige Beratung zu anderen Versicherungsfragen zur Verfügung.

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